15.4.1957
Mit einem Truppenstationierungsabkommen zwischen Rumänien und der UdSSR wird der rechtliche Status der sowjetischen Truppen in Rumänien festgelegt.
Mit einem Truppenstationierungsabkommen zwischen Rumänien und der UdSSR wird der rechtliche Status der sowjetischen Truppen in Rumänien festgelegt.
Vor Beginn der Urlaubssaison weist das Bundesinnenministerium darauf hin, dass Bundesbürger bei der Einreise nach Belgien, Luxemburg, Frankreich und in die Schweiz einen Personalausweis benötigen, für alle übrigen europäischen Länder ist ein Reisepasserforderlich. Spanien, Jugoslawien und die Ostblockstaaten verlangen zusätzlich ein Visum.
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Eine echte, originale Tageszeitung vom 15. April 1957 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.
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