15.8.1914
Die deutsche Regierung ordnet die Einziehung des gesamten Landsturmes an. Zum Landsturm zählen alle Wehrpflichtigen vom 17. bis 45. Lebensjahr, die nicht im aktiven Dienst stehen. In den deutschen Grenzbezirken war der Landsturm bereits zu Beginn des Krieges aufgerufen worden.