16.1.1965
Die Sowjetunion verweigert der Bundesregierung die Übergabe von Unterlagen über Naziverbrechen, weil die damit ermöglichte Strafverfolgung nur dazu dienen werde, im Ausland den Eindruck zu erwecken, gegen alle NS-Straftäter würden vor der Verjährung von Kriegsverbrechen im Mai Verfahren eingeleitet. Die UdSSR befürchtet, dass bei einer Nichtverlängerung der Verjährung zahlreiche NS-Verbrechen ungesühnt bleiben.