16.10.1915
Im Deutschen Reich wird die Errichtung eines Kriegspresseamts bekanntgegeben, das der Obersten Heeresleitung direkt unterstellt ist und u.a. als Oberzensurstelle fungieren soll.
Im Deutschen Reich wird die Errichtung eines Kriegspresseamts bekanntgegeben, das der Obersten Heeresleitung direkt unterstellt ist und u.a. als Oberzensurstelle fungieren soll.
Die Frist für die freiwillige Ablieferung von Gegenständen, die Kupfer, Nickel oder Messing enthalten, läuft im Deutschen Reich ab. An den folgenden Tagen wird eine Bestandsaufnahme der noch in den Haushalten befindlichen metallhaltigen Gegenstände durchgeführt.
Der Reichskanzler erlässt ein von der deutschen Filmindustrie gefordertes Ausfuhrverbot für unbelichtetes Filmmaterial, da die Produktion von Rohfilm wegen der Rohstoffknappheit stark eingeschränkt werden musste und nur noch für den Inlandsbedarf ausreicht.
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