16.10.1923
Die Reichsregierung gibt die Errichtung der Deutschen Rentenbank bekannt, womit die Voraussetzung für den Übergang zu einer neuen Währung, sog. Rentenmark, geschaffen ist. Das Kapitel dieser Bank (32 Milliarden Rentenmark) haben Landwirtschaft, Industrie, Gewerbe und Handel durch Grundrenten aufzubringen.