16.11.1982
Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde der evangelischen Lukasgemeinde in Gelsenkirchen-Hassel zurück, die nur noch einen Teil ihrer Stromrechnung bezahlen will, um gegen die Nutzung der Atomenergie zu protestieren, jedoch gerichtlich zur Zahlung des Gesamtbetrags verurteilt wurde. Die Karlsruher Richter nehmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, weil kein Grundrecht verletzt werde.