16.5.1995
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) dürfen unverheiratete Väter bei der Adoption ihrer Kinder durch deren Mutter und ihren neuen Partner mitreden. Damit erklärt das BVG das Adoptionsrecht aus dem Jahr 1976, das der Mutter die Entscheidung allein überließ, für verfassungswidrig.