16.7.1993
Der Sächsische Landtag verabschiedet ein neues Wahlgesetz, in dem u.a. festgelegt ist, dass Kandidaten für ein Landtagsmandat erklären müssen, nicht für die Staatssicherheit gearbeitet zu haben.
Der Sächsische Landtag verabschiedet ein neues Wahlgesetz, in dem u.a. festgelegt ist, dass Kandidaten für ein Landtagsmandat erklären müssen, nicht für die Staatssicherheit gearbeitet zu haben.
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Eine echte, originale Tageszeitung vom 16. Juli 1993 als persönliches Zeitdokument aus unserem umfangreichen Zeitungsarchiv.
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