17.10.1986
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet, dass die bundesweite Ausstrahlung von Wahlwerbung der nicht in Bayern kandidierenden CDU und der bayerischen CSU im ARD-Gemeinschaftsprogramm vor der Bundestagswahl 1983 rechtmäßig war. Das Verfahren hatte die SPD angestrengt, weil sie sich bei der Zuteilung von Sendezeit benachteiligt gefühlt hatte.