17.12.2009
Die in Deutschland rückwirkend angeordnete Sicherungsverwahrung von Straftätern verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit der Entscheidung gibt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg der Klage eines 52-jährigen mehrfach verurteilten Straftäters statt und verurteilt die Bundesregierung zur Zahlung von 50 000€ Schmerzensgeld.