17.3.1983
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) präzisiert in einem Urteil die Voraussetzungen für Kündigungen bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit. Danach sind Kündigungen nur dann sozial gerechtfertigt und zulässig, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nach objektiver Beurteilung eine Besserung unabsehbar ist und diese Ungewißheit zu unzumutbaren betrieblichen und wirtschaftlichen Belastungen führt.