17.7.1924
Beratungen der gewerkschaftlichen Spitzenverbände mit den Spitzenorganisationen der Deutschen Beamtenschaft in Berlin gelten der Frage, ob durch eine Volksabstimmung die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit auf der Basis des Achtstundentags vorangetrieben werden könnte. Grundsätzlich wird eine Volksabstimmung von allen Organisationen als ein gangbarer Weg anerkannt.