17.9.1942
Der norwegische Ministerpräsident Vidkun Abraham Lauritz Quisling verfügt die Wiedereinführung der Todesstrafe in Norwegen für Vergehen, die bisher mit lebenslänglichen Freiheitsstrafen geahndet wurden. Für Verbrechen, die unter Ausnutzung kriegsbedingter Verhältnisse wie Verdunklung begangen werden, ordnet Quisling eine Verdoppelung des bisherigen Strafmaßes an.