18.3.1932
Das Reichsinnenministerium in Berlin verfügt für das Deutsche Reich während der Osterzeit (20.3.- 3.4.) einen innenpolitischen Burgfrieden; gegen diese Maßnahme, die politische Veranstaltungen in dieser Zeit untersagt, erheben die Rechtsparteien, die mehrere Großkundgebungen geplant hatten, heftigen Protest.