18.9.1923
Das Reichsfinanzministerium hat einen Entwurf für die geplante Währungsreform zur Schaffung eines wertbeständigen Zahlungsmittels erarbeitet. Von einer zu gründenden Bank soll ein neues gesetzliches Zahlungsmittel ausgegeben werden, das zu einem festgesetzten Einheitskurs gegen die Papiermark einlösbar ist.