19.1.1999
Karlsruhe: Eine deutliche steuerliche Entlastung von Verheirateten mit Kindern verlangt das Bundesverfassungsgericht. In einem Beschluss fordert der Zweite Senat des höchsten Gerichts die zusätzliche steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie einen Haushaltsfreibetrag in Höhe von mehr als 9500 DM jährlich. Bund und Länder kostet das Urteil mindestens 22 Mrd. DM pro Jahr an Mindereinnahmen.