19.12.1900
Die französische Abgeordnetenkammer in Paris genehmigt zwei Amnestievorlagen. Mit Ausnahme der Verurteilungen wegen Hochverrats und der Verurteilungen durch den Staatsgerichtshof sollen alle politischen Verurteilungen der letzten Jahre aufgehoben werden. Ferner sollen alle im Zusammenhang mit der Dreyfus-Affäre begangenen Straftaten als nicht geschehen erklärt werden.