19.2.1913
Der deutsche Reichstag nimmt in dritter Lesung den Gesetzentwurf betreffend die Aufhebung des Jesuitengesetzes vom 4. Juli 1872 an. Dennoch wird erst im Jahr 1917 das Verbot der Betätigung für Mitglieder des Jesuitenordens im Deutschen Reich aufgehoben.