2.10.1920
Das ungarische Innenministerium in Budapest erlässt eine Verordnung über die Ausweisung der seit 1914 eingewanderten Juden. Ausgenommen von der Vertreibung bleiben nur galizische und polnische Juden. Die Maßnahme ist Bestandteil der rassistisch-antijüdischen Politik von Ministerpräsident Pál Graf Teleki.