2.3.1933
Ein Berliner Landgericht untersagt NSDAP-Gauleiter und Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels als Herausgeber der Zeitung “Der Angriff” unter Androhung einer Geldstrafe, die ehemaligen preußischen SPD-Regierungsmitglieder Otto Braun und Carl Severing der persönlichen Bereicherung mit Steuergeldern zu bezichtigen.