2.3.1959
Die gewerkschaftseigene Baugesellschaft “Neue Heimat” erwirkt beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel”. Die “Neue Heimat” beanstandet einen Artikel, der die Kreditwürdigkeit des Baukonzerns in Frage gestellt habe.