2.3.1991
Der UNO-Sicherheitsrat verabschiedet die Resolution 686 über die Bedingungen des Waffenstillstands im Golfkrieg. Der Irak soll als Bedingung für einen endgültigen Waffenstillstand u.a. Gefangene freilassen und für die Kriegsschäden aufkommen. Der Irak akzeptiert am 3. März.