2.4.1953
Der Ministerrat der DDR erlässt eine “Verordnung über das Lichtspielwesen”. Dadurch soll gewährleistet werden, dass nur solche Personen Kinos betreiben dürfen, “die eine Gewähr dafür bieten, dass sie den Aufbau des Sozialismus mit allen ihren Kräften unterstützen”.