2.6.1977
Das Landgericht Kaiserslautern verurteilt im sog. kleinen Baader-Meinhof-Prozess zwei Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft. Einer der Angeklagten wird des Mordes an einem Polizisten, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt für schuldig befunden. Das Urteil gegen den anderen Angeklagten ergeht wegen gemeinschaftlichen Mordes. Dieser war nach Überzeugung des Gerichts im Dezember 1972 an einem Bankraub beteiligt bei dem ein Polizist erschossen wurde. Eine direkte Tatbeteiligung konnte dem Verurteilten jedoch nicht nachgewiesen werden.