2.6.2009
Das Bundessozialgericht in Kassel stellt fest, dass jüdische NS-Opfer für die Arbeit in einem von den Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs errichteten Ghetto grundsätzlich Anspruch auf Rente haben. Bislang haben etwa 70 000 Menschen entsprechende Anträge gestellt.