20.12.1960
Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hebt das am 28. Juni ausgesprochene Urteil gegen den beurlaubten CSU-Generalsekretär Friedrich Zimmermann auf und ordnet eine neue Verhandlung an. Zimmermann war wegen fahrlässigen Meineides in der bayerischen “Spielbankenaffäre” zu vier Monaten Gefängnis mit Bewährung verurteilt worden.