20.2.1990
Die DDR-Volkskammer in Berlin (Ost) verabschiedet das Gesetz für die Wahl am 18. März. Die Abgeordneten werden in freier, allgemeiner, geheimer und direkter Wahl bestimmt. Eine Fünf-Prozent-Hürde für die Parteien wie in der Bundesrepublik besteht nicht.