20.3.1968
Bundesverkehrsminister Georg Leber (SPD) legt dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des zulässigen Blutalkoholgehalts beim Autofahren vor. Die zulässige Höchstgrenze soll von 1,5 auf 0,8 Promille sinken. Die Bundesvereinigung der deutschen Markenspirituosen-Industrie protestiert gegen den Vorschlag.