20.4.2018
Berlin/Deutschland, Wien/Österreich:
Zwei Tage nachdem der Präsident der Republik Türkei Recep Erdoğan (AKP) vorgezogene Neuwahlen am 24. Juni für das Amt des Präsidenten sowie zum Parlament ankündigte, bekräftigen die Regierungen in Deutschland und Österreich, dass es in ihren Ländern aus rechtlichen Gründen keine Auftritte türkischer Politiker zu Wahlkampfzwecken geben könne.