20.5.1905
Der württembergische Außenminister Julius Freiherr von Soden gibt vor der Abgeordnetenkammer in Stuttgart die Kilometersätze bekannt, auf die sich die Delegiertenversammlung der deutschen Eisenbahnverwaltungen geeinigt hat: 7 Pfennig sollen einheitlich in Deutschland für die I. Klasse pro Kilometer gezahlt werden, 4,5 Pfennig für die II., 3 Pfennig für die III. und 2 Pfennig für die IV. Klasse.