20.5.1936
Der österreichische Ministerrat beschließt in Wien ein neues Gesetz über die Organisationsstruktur der “Vaterländischen Front” und der ihr angeschlossenen Verbände. Die “Vaterländische Front” ist demnach “ein auf autoritärer Grundlage aufgebauter politischer Verband öffentlichen Rechtes mit eigener Rechtspersönlichkeit und der einzige Träger der politischen Willensbildung im Staate”.