20.6.2008
Koalition beschließt Sicherheitsverwahrung für kriminelle Jugendliche:
Junge Schwerstkriminelle können auf Beschluss des Bundestages künftig auch nach ihrer Haftstrafe weiter eingesperrt werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wird die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche beschlossen, gegen die eine Strafe von mindestens sieben Jahren verhängt wurde und deren Opfer schwere seelische oder körperliche Schäden erlitten haben.