20.7.1966
Vor dem Bochumer Schwurgericht werden vier der 14 Angeklagten im sog. Neusandez-Prozess zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt; die übrigen erhalten Strafen zwischen 38 Monaten und zehn Jahren. Sie werden für schuldig befunden, an der Ermordung von 17 000 Juden im Gebiet von Neusandez (Polen) beteiligt gewesen zu sein.