20.9.1936
Das Reichsinnenministerium ordnet an, dass alle Beamten, Angestellten und Arbeiter der staatlichen Verwaltungen, der Deutschen Reichsbahn einschließlich Reichsautobahn, der Reichsbank sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände am oberen Teil der Dienstmütze das Hoheitszeichen des Reiches, am unteren Teil die schwarz-weiß-rote Kokarde zu tragen haben.