21.2.1979
Vor dem Landgericht Düsseldorf erringt der Chirurg Julius Hackethal einen juristischen Erfolg: Das dort ergangene Urteil untersagt einem Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums die Behauptung zu wiederholen, Hackethals Kritik am Krebsvorsorgeprogramm sei unseriös.