21.2.2001
Karlsruhe : Ausländische Kriegsverbrecher können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von deutschen Gerichten auch wegen anderer Straftaten als Völkermord verurteilt werden. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision eines bosnischen Serben, den das Oberlandesgericht Düsseldorf 1999 zu neun Jahren Haft verurteilt hatte. Neben Beihilfe zum Völkermord wurden ihm auch Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.