21.5.1938
Durch Verordnung des Reichsministers des Innern, Wilhelm Frick, gelten die Nürnberger Rassengesetze vom 15. September 1935 (Reichsbürgergesetz und Blutschutzgesetz) auch im Land Österreich. Damit sind u.a. Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes verboten bzw. ungültig. Eine Ehe darf künftig nur geschlossen werden, wenn durch Zeugnis des für den ordentlichen Wohnsitz der Braut zuständigen Bürgermeisters nachgewiesen wird, dass entsprechende Ehehindernisse nicht bestehen.