21.5.1985
Der Schleswig-Holsteinische Landtag beschliest in Kiel eine umstrittene Änderung des Richter-Wahlgesetzes. Künftig werden die elf Präsidenten der Gerichte im nördlichsten Bundesland und ihre Stellvertreter nicht mehr vom Richter-Wahlausschuss gewählt, sondern vom Justizminister ernannt.