21.6.1924
Durch ein Urteil des Reichsgerichts wird der Herrschaftsbesitz Platow-Krojanke als Privateigentum von Prinz Friedrich Leopold von Preußen anerkannt. In Preußen ist die heikle Frage der Fürstenabfindung noch nicht gelöst. Auch andere Länder des Deutschen Reichs finden nur mühsam einen Vergleich mit ihren einstigen Regenten, deren Vermögen 1918 beschlagnahmt, aber nicht enteignet wurde.