21.8.1973
Staatssekretäre des Justizministeriums der DDR und der Bundesrepublik nehmen in Berlin (Ost) Gespräche über ein Rechtshilfeabkommen auf. Wie bei den gescheiterten Verhandlungen über einen deutsch-deutschen Sportverkehr erweist sich die Einbeziehung von Westberlin als Haupthindernis für eine Einigung.