23.1.1995
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erlaubt den Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Philippsburg (Baden-Württemberg) in das Zwischenlager Gorleben (Niedersachsen) und hebt damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. November 1994 auf.