23.12.1924
In einem Beleidigungsprozess bestätigt das Schöffengericht Magdeburg, dass Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) durch seine Teilnahme an einem Munitionsarbeiterstreik im Januar 1918 de facto Landesverrat begangen habe. Das Urteil löst einen Sturm der Entrüstung in der republikanischen Öffentlichkeit aus.