23.12.1942
Das Rassenpolitische Hauptamt der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) erklärt die Definition des Begriffs “gemeinschaftsunfähig” für “reichsverbindlich”, nach der Personen, die sich den “Mindestanforderungen der Volksgemeinschaft nicht anpassen können”, erfasst, laufend überwacht und in Lager eingewiesen werden können.