23.12.1955
Der Deutsche Bundestag beschließt in Bonn das Finanzverfassungsgesetz, das den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern regelt. Danach erhält der Bund aus den Erträgen der Einkommens- und Körperschaftssteuer ab 1958 35%, die Länder bekommen 65% der Einnahmen.