23.7.1920
Im ehemaligen deutschen Kolonialgebiet Deutsch-Ostafrika tritt ein britischer Regierungs-Erlass in Kraft, der die Errichtung eines britischen Protektorats im Tanganjika-Gebiet (heute zu Tansania) vorsieht. Neben Großbritannien erhält auch Belgien Teile von Deutsch-Ostafrika (Ruanda-Urundi, heute zu Ruanda bzw. Burundi). Nach dem Weltkrieg wurden die ehemaligen deutschen Kolonialgebiete als Mandatsgebiete des Völkerbunds behandelt. Faktisch wurden sie allerdings dem Kolonialbesitz der jeweiligen Mandatsmächte angegliedert.