23.7.1985
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben friedliche Teilnehmer an einer Demonstration auch dann Anspruch auf den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Versammlungsfreiheit, wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit der Demonstranten zu rechnen ist. Bei dem Verfahren ging es um das Verbot einer Demonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf im Jahr 1981.