24.1.1985
Mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und FDP billigt der Deutsche Bundestag eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes. Danach soll die Verpflichtung zur Zwangsernährung und zu allen anderen medizinischen Maßnahmen gegenüber hungerstreikenden Gefangenen erst dann einsetzen, wenn sie so geschwächt sind, dass bei ihnen keine freie Willensbestimmung mehr angenommen werden kann.