24.2.1956
Der Bundesrat in Bonn gibt seine Zustimmung zu einer Reihe von neuen Verkehrsvorschriften. Künftig müssen Kraftfahrzeuge über einen Innen- und Außenspiegel verfügen; an den neu einzurichtenden Verkehrsüberwegen für Fußgänger (“Zebrastreifen”) haben Fußgänger Vorrang.