24.4.1969
SPD, CDU, FDP und CSU unterzeichnen ein Abkommen über die Führung eines “fairen Wahlkampfes”. u.a. verzichten die Parteien darin auf jede kommerzielle Fernseh- und Rundfunkwerbung. Darüber hinaus wird die zeitliche Begrenzung bestimmter zentraler Aktionen vereinbart.