24.9.2004
Der Bundestag beschließt mit großer Mehrheit Änderungen bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Der Freibetrag für Kinder von Empfängern des neuen Arbeitslosengeldes II wird auf 4100 angehoben, die Vorgaben für die Gründung einer “Ich-AG” werden verschärft.